Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz mit Cannabis - Geldauflage akzeptieren?
vom 16.11.2022
für 47 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Ich ziehe in Betracht mich "mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage" zu wählen: * laut Internet "geringe Menge zum Eigenkonsum" (<10g) * ich auch nicht mehr in NRW wohne, somit nicht mit einem für mich akzeptablen Aufwand vor Gericht erscheinen kann Allerdings fällt es mir schwer ohne zumindest einen geschätzten Betrag eine Zusage zu erteilen und auch einem Eintrag in einem Strafregister oder ähnlichem möchte ich entgehen. Meine Fragen lauten: * Mit was für einem Betrag muss ich etwa rechnen?