Wie allgemein bekannt ist, muss ja in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen die STA bei Bekanntwerden einer Straftat oder auch Anzeige tätig werden. ... Zweite Frage.: In § 153 StPO wird davon gesprochen, dass die STA Vergehen, ich zitiere"Der Zustimmung des Gerichtes bedarf es nicht bei einem Vergehen, das nicht mit einer im Mindestmaß erhöhten Strafe bedroht ist und bei dem die durch die Tat verursachten Folgen gering sind."