ich bin selbstständig, habe mir steuerlich noch nie etwas zu schulden kommen lassen, es war bislang jede steuerprüfung in ordnung und behaupte einfach mal von mir, dass ich auch sonst absolut nichts zu befürchten habe. aber diese ständigen, leeren drohungen (wie die heute unter bezugnahme auf seine arbeitstätigkeit beim finanzamt) gehen langsam an die psyche und ich bin nicht länger gewillt, dieses so hinzunehmen. daher nun meine frage, ob das oben beschriebene fax von heute ggf. einen straftatbestand nach §240STGB darstellt und ob evtl. eine dienstaufsichtsbeschwerde beim finanzamt aussicht auf erfolg hätte. kann ich hierfür das angesprochene fax sowie das schreiben bzgl. der kenntnisse über die grundbuchgeschichte als beweismittel heranziehen? ... bislang waren seine versuche zwar alle erfolglos mir finanziellen schaden zuzufügen aber es geht auch um den psychischen aspekt dabei da mir jeder neue versuch so langsam auf die nerven schlägt und man nichtmal zur ruhe kommen kann.