Flucht vor Strafe ??
vom 2.2.2007
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas M. Boukai / Augsburg
Er sagt er war es ganz sicher nicht, er ist wegen Betruges auch schon vorbestraft und hat Bewährung (9 Monate auf 3 Jahre, das war ein 2 Drittel aus seiner damaligen Haftstrafe, bereits 2 Jahre der Bewährungszeit sind vergangen), die Polizei hat Rechner IP´s diese seien nachweislich seine, sowie 1 Hausdurchsuchung getätigt bei der auch keine beweiserheblichen Daten gefunden worden sind (sagt er, wird noch ausgeweret).