Landesverfassungen für die StVollzG nun als Grundlage vorgesetzt ?
Sehr geehrte Anwälte, die Frage vorhin befasste sich mit der Zwangsarbeit, ich bitte dies auch nochmals durchzusehen und zu aus ihrer neuen Sicht zu bewerten. ... Meine Frage u.G der anderen Fragen bei FrageinenAnwalt sind nun, ob hier die Landes, die Bundesverfassung oder die EU Verfassung, namentlich EU Grundrechtecharta zuständig sind, um Kontrolle auszuüben über die Strafvollzugsgesetze oder keines von den Verfassungen/Gesetz e ? ... In der Bewertung der anderen Frage wurde das ja auch schon gestellt.