Hallo, Letzte Woche war ich ohne Fahrkarte im S-Bahn erwischt. meine Frau und ich sind im Besitz von eine gültige, anonyme und übertragbare Monatskarte. ich hatte aber die Karte zu hause liegen lassen. obwohl ich meinen Ausweis gezeigt habe, hat der Kontrollör die Polizei angerufen, weil ich kein Geld bei mir hatte, und keine gültige Addresse. ich verliess den Bahnhof, ohne die Polizei abzuwarten; meine Daten hat der Kontrollör aber schon bemerkt. gestern habe ich einen Brief von der Polizei bekommen. ich stehe im verdacht unter 265a StGB "Erschleichen von Leistungen". ich habe das Recht innerhalb von Zwei Wochen zur Sache zu äussern. weiterhin kann ich freiwillige Angabe zu Monatliches Einkommen machen. Laut dem Brief, werden die Ermittlungsakten nach der Zweiwochigen Frist an der Staatsanwaltschaft übersandt. ich bin nicht Vorbestraft; war aber einmal (vor ca. 4 Jahre) beim Schwarzfahren in einem Bus einen anderen Verkehrsbetriebs innerhalb des gleichen Verkehrsverbunds erwischt. damals wurde die Polizei auch zur Identitätsfeststellung angerufen, ich habe aber später nur eine "Erhöhtes Beförderungsentgelt Zahlugsaufforderung" von Verkehrsbetrieb bekommen, und das habe ich auch damals bezahlt. nun die Fragen. was wird jetzt passieren? ... bin Freiberufler seit Zwei Monate, also monatliches Einkommen lässt sich in moment schwer einzuschätzen, ich erwarte aber hohen Umsatz in Zukunft (bin beim Finanzamt angemeldet). lohnt es sich an einen Anwalt zu wenden?