Sehr geehrter Fragesteller\in
Einsicht in aufnahmen aus Geschäften wird man ihnen nicht gewähren. Diese können höchstens Gegenstand einer Akte im Ermittlungsverfahren sein. Dann kann auch nur ein Anwalt diese einsehen.
Die Straf-Erwartung bei einem einfachen Diebstahl liegt in der Regel sehr gering.
Sollten beide Fälle verfolgt werden so können Sie wohlmoglich mit einer gemeinsamen Anklage rechnen. Dass sie Seit 5 Monaten aus Hamburg nichts gehört haben muss nicht bedeuten dass das Verfahren eingestellt wurde. Es kann jedoch sein dass es nicht weiter verfolgt wird weil es nicht zur Anzeige gebracht worden ist.
Wegen des jetzt passierten Falles wird man ihnen nur einen Diebstahl nachweisen können. Eine Verurteilung wegen einer Vermutung erfolgt mit Sicherheit nicht.
Ich warte ihnen jedoch dringend davon ab irgendwelche Neigungen in dem Äusserungs-Bogen zu erwähnen. Sie sollten hier ohnehin so wenig wie möglich mitteilen. Mit einer geschickten Formulierung können Sie sogar eine Einstellung beantragen. Wegen des geringen Wertes dürfte im übrigen nur eine sehr geringe Strafe zu erwarten sein. Ausschweifende Erläuterungen im Bogen sind nicht vorteilhaft für sie. Wenn sie sich an einen Arzt wenden ist dies mit Sicherheit zu begrüßen aber für die strafrechtliche Beurteilung eher von Nachteil. Die Angabe dass so etwas noch nie passiert ist und sie ist sich selber auch nicht wirklich erklären können ist in der Regel zielführender. Reue und Unverständnis über die eigene Tat sowie Einsicht funktionieren bei Ersttätern am besten. Dementsprechend würde ich die Einlassung formulieren und um Einstellung - gegebenenfalls gegen eine geringe Geld-Auflage - bitten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Tamas Asthoff
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Vielen Dank für Ihr schnelle und ausführliche Antwort! Ich werde diese beherzigen! Hierzu sind mir zwei Dinge noch nicht ganz klar. Wenn der Diebstahl von vor 5 Monaten nun ruht, wird er dann mit der neuen Anzeige wieder aufgenommen und ich bekomme hier einen Anhörungsbogen? . Wenn ich die Polizistin richtig verstanden habe bekomme ich zu dem ( wirklich gegangenen Diebstahl) und dem angeblich begangenen Diebstahl der Schuhe zwei unterschiedliche Anhörungsbogen. Wenn Sie schreiben, dass man dort so wenig wie möglich angeben soll, so gebe ich hier schon an, dass ich den Diebstshl nicht begangen habe und wie die Anschuldigung zu Stande gekommen ist?
Können Sie einen ungefähren Rahmen der Strafe berieten?
Wegen unterschiedlicher Zuständigkeiten könnten Sie in beiden Fällen(Hamburg und jetzt) unterschiedliche Post bekommen.
In der aktuellen Sache erhalten Sie höchstwahrscheinlich EINEN Anhörungsbogen wegen beider Taten- sollte es bei der einen bleiben, ist natürlich nix über die andere zu erwähnen.
Der Strafrahmen bei der geldstrafe richtet sich nach Ihrem Einkommen. In der Regel kann zwischen 0 und 1500 Euro alles möglich sein, wobei ich 200-500 Euro für realistisch halten würde.
Wenn Sie Ihre EInlassung verfassen, können Sie mir diese ja gerne zur kurzen Gegenprüfung zumailen.