Geständnis hat sie abgelegt.Das Verfahren findet vor dem Einzelrichter statt es wurden keine Zeugen geladen zum termin auch nicht der geschädigte! Meine frage ist nun mit welcher strafe hat sie zu rechnen?
Mit welcher Strafe muß ich rechnen (der Steuerbeamte ist wohl eher schwierig und meine Steuerberaterin befürchtet schlimmes) und bekomme ich dafür einen Eintrag in mein Führungszeugnis?
Mit was muss ich mind. rechnen? Gibt es einen Berechnungsatz fuer eine Geldstrafe wie hoch sie mind. ausfaellt oder muss ich schon mit einer Haftstrafe rechnen bei 1.200 Euro?
Ich habe eine 6 Monate alte Tochter.Ich habe niemanden der sie zu sich nehmen kann und frage mich, ob ich jetzt in Haft muss.Die können das Geld behalten,ich hab die Handykarte sofort aus dem Telefon genommen und will davon nichts mehr wissen.Miit was muss ich rechnen? Einen Rechtsanwalt habe ich,der ist heute allerdings zu Gericht.Ich bin fix und fertig.Wie lange dauert es bis ein erneutes Verfahren auf mich zukommt?
Guten Abend folgende Situation meines Freundes: Alter 26 Jahre , Alleinstehende, wohnt bei Eltern. Er ist im letzten Monat von der Polizei angehalten worden mit dem PKW des Vaters nachts um 01:00 Uhr. 1. er hat gar keinen Führerschein 2. er hatte 1,9 Prom. im Blut unvorstellbar aber wahr..... Er hat das AUto natürlich ohne Kenntniss des Vaters genommen.
Ein Jugendlicher mit 14 jahren wurde beim klauen in mehreren Geschäften erwischt er wurde in 2 verfahren zu insgesammt 60 sozialstunden verurteilt.Mit 21 begeht er erneuten Ladendiebstahl und wurde zu einer Geldstrafe zu 10€je 50 taggessätze verurteilt.Dann mit 22 bekommt er ein schlechtes Gewissen und möchte die anderen Diebstähle auch noch gestehen einmal ein Spiel im Wert von 60€ geklaut (Schwerer Ladendiebstahl)weil verpackung war gesichert.Und 8 Diebstähle in verschiedenen Geschäften mit geringem Wert also einfacher Ladendiebstahl .Was kann er jetzt für eine Strafe erwarten kann eine Geldstrafe verhängt werden oder eine Bewärungsstrafe und spielen bei der Verurteilung die Jugendstrafen eine Rolle?
Hallo, Ich habe mal Mist gebaut. Ich schildere kurz den Fall : Ich habe mich als eine andere Person bei einem Portal ausgegeben und einen Künstler Namen und Fotos einer Erotikdarstellerin benutzt. Habe sozusagen erotische Dienstleistungen angeboten und Personen haben zb Geschenkgutscheine gesendet.
Sachverhalt: Person A und Person B haben sich als Paar (nicht verheiratet) zerstritten und getrennt. Person A wirft Person B vor, einen geliehenen Gegenstand behalten und einen zweiten Gegenstand geklaut zu haben. Person B wird definitiv falsch beschuldigt.
Diebstahl bekommen und hätte gerne einen Rat wie ich mich jetzt weiter verhalten soll und mit welcher Strafe ich rechnen muss. ... Können Sie mir sagen, mit welcher Strafe ich ca. zu rechnen habe?
Es ist nie zu dem Kauf gekommen und ich würde gerne wissen, mit welchen Strafen ich zu rechnen habe und ob ich einen Eintrag in mein Führungszeugnis bekomme.