Sehr geehrter Fragesteller,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Hinzufügen oder Weglassen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Das Ausstellen eines Versicherungsantrags mit falscher Unterschrift KANN die Straftatbestände des Betrugs und der Urkundenfälschung erfüllen.
Nach § 267 Abs.1 StGB
wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder gefälschte Urkunde gebraucht.
Nach § 263 Abs. 1 StGB
wird der Betrug ebenfalls mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn man absichtlich durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält und dadurch sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschafft und somit das Vermögen eines anderen beschädigt.
Dass Sie einen der beiden Straftatbestände verwirklicht haben, erscheint jedoch aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung zweifelhaft.
Im Hinblick auf die Urkundenfälschung haben Sie angegeben, dass Sie die Vertragsurkunde mit fremden Namen unterzeichneten. Als tatbestandsmäßige Handlung kommt deshalb zunächst das Herstellen einer unechten Urkunde in Betracht.
Jedoch wird eine Urkunde in Rechtsprechung und Literatur als echt angesehen, wenn Sie die Urkunde im Rahmen einer rechtsgeschäftlichen Vertretung unterzeichneten. In diesen Fällen ist die Urkunde als echt einzustufen, sofern Sie den Namensträger rechtlich vertreten konnten, ihn vertreten wollten und dieser sich in seiner Unterschrift auch vertreten lassen wollte.
Diese Umstände liegen nach Ihrer Sachverhaltsschilderung vor, so dass in Ihrer Handlung keine Urkundenfälschung zu sehen ist.
Da der Kunde seine Zustimmung zu Ihrem Verhalten gab, ist vorliegend auch kein betrugsrelevantes Handeln ersichtlich.
Leider teilen Sie nicht mit, warum es nach nunmehr 3 Jahren zu den von Ihnen dargelegten Anschuldigungen kommt. Unterstellt Sie hätten tatsächlich die Unterschrift gefälscht und dies in betrügerischer Absicht getan, so ist doch merkwürdig, dass der Kunde sich erst nach 3 Jahren beschwert. Ihm wurden in dieser Zeit doch sicherlich die vereinbarten Versicherungsprämien in Rechnung gestellt und vermutlich auch von diesem beglichen!?
Sollte der Kunde Strafanzeige erstatten und es zu einem Strafermittlungsverfahren gegen Ihre Person kommen, so empfiehlt es sich, umgehend einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. Dieser wird Akteneinsicht nehmen und Sie entsprechend verteidigen. Aufgrund Ihrer Schilderung ist die Einstellung des Verfahrens im Vorverfahren nicht unwahrscheinlich, sofern Sie anwaltlich vertreten werden. Eine seriöse Einschätzung kann allerdings erst nach einer Akteneinsicht und genauer Kenntnis des Tatvorwurfs, sowie der Gesamtumstände erfolgen.
Vorsichtshalber weise ich darauf hin, dass Sie neben einem Strafverfahren auch mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben, sofern Sie Ihren Arbeitgeber nicht von der Rechtmäßigkeit Ihrer Handlung überzeugen können.
Für Rückfragen oder weiterer Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Euler
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Michael Euler
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Antwort
vonRechtsanwalt Michael Euler
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Der VN hatte damals Kinder unter 6 J - aber einen Opti.tarif mit Kinder u 18, da die Kinder noch nicht deliktf. waren habe ich dem VN vorgeschlagen den kompakt Tarif zu nehmen und die Deckkungssummen zu erhöhen, da an die Kinder wegen ihres Alters keine Ansprüche gestellt werden können.(wäre billiger als erh. Deckungssummen im Optitar.) Mein Agenturnachfolger (ich bin zu einem anderen VU gewe.) hat jetz den VN drauf angespr. warum die Kinder nicht versichert sind - darauf der Kunde er hätte nie etwas unterschrieben und so kommt jetzt nach 3 Jahren die Sache ins Rollen. Der Kunde hat aber wie o.g. dem zugestimmt und auch die Änderungspolice erhalten und die Beiträge bezahlt. Ich hab den Eindruck, das mein Nachfolger nach Beratungsf.oder sonst etwas sucht um mich schlecht zu machen (aus Angst vor Kundenabwerbung)hätte ich betrügen wollen,hätte ich die erh. der Deckungssummen im Optitarif durchgeführt!! da hätt ich was dran verdient, aber nicht so!!
Sehr geehrter Fragesteller,
unter Berücksichtigung Ihrer weiteren Informationen empfiehlt es sich, das Gespräch mit Ihrem ehemaligen Versicherungsunternehmen zu suchen. Teilen Sie diesem mit, wie es zu "Ihrer" Unterschrift unter den Verträgen gekommen ist und legen Sie dar, dass dies kein strafbares Verhalten darstellt und Sie dabei lediglich im Sinne und Auftrag des Kunden gehandelt haben.
Die Versicherung wird sicherlich aus eigenem Interesse den Kunden nicht zu einer Strafanzeige aufstacheln. Besteht der begründete Verdacht, dass Ihr Nachfolger dies unternimmt, so sollte das Versicherungsunternehmen auf dieses Verhalten aufmerksam gemacht werden, damit der Kollege zur Raison gebracht wird. Schließlich stellt sich das Verhalten Ihres Nachfolgers unter den gegebenen Umständen als geschäftsschädigend dar, wenn ehemalige Mitarbeiter Straftaten gegenüber Kunden bezichtigt werden. Dass die Versicherungsleitung dies nicht tolerieren wird, dürfte auf der Hand liegen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Euler
Rechtsanwalt