Schließung einer Akte gegen Gebühr Rechtens?
vom 16.1.2005
25 €
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Zur Sachlage: Am 9.09.01 erhielt die Staatsanwaltschaft in München ein anonymes E-Mail, in welcher jemanden den Verdacht äußerte, daß auf 2 Webseiten - bei welchen ich als Domaininhaber eingetragen war, Versand und Verbreitung von Pornografie sowie Kinderpornografie betrieben wird. Am 15.03.2002 hat die Staatsanwaltschaft vor Ort einen Beschluß zur Hausdurchsuchung erlassen. Diese fand am 02.05.2002 statt, wobei die Kripobeamten natürlich keine Beweise diesbezüglich vorgefunden haben.