ich habe eine wichtige frage. Meine Kollegen und ich haben eine Anzeige wegen Urkundenfäschung bekommen.
Wir haben als Promotoren bei einer Telekommunikationsfirma im Aussendienst gearbeitet. Heute war ich dann bei der Polizei weil ich eine Ladung erhalten habe.
Mir wurden 2 durschschläge vorgelegt einer auf der war aber meine schrift nicht drauf.
Dann habe ich noch einen gesehen dass war dann meine schrift.
Ich habe einmal eine unterschrift gefälscht und damit auch eine sehr dumme Dummheit begangen. (Gruppenzwang)
Meine Gruppe mit der wo ich zusammen gearbeitet habe, haben das öfter gemacht und haben dann zu mir gemeint mach das doch auch das kommt eh nie raus. Ich sagte immer ich kann mir sowas nicht erlauben Mein Vater bei der Kripo ich 1,5 Jahre eine Aubildung beim Rechtsanwalt angefangen und dann Urkundenfälschung? das passte nicht. Am ende habe ich mich eben doch überreden lassen.
Auf jedenfall habe ich heute alles abgestritten vor angst.
Der Polizist meinte wenn es niemand zugibt schaltet er einen Gutachter ein und lässt die unterschriften überprüfen.
was soll ich jetzt machen?
Wie hoch ist das Strafmass wenn ich jetzt noch alles zugebe?
Oder soll ich abwarten bis ein Gutachter kommt?
Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll, die in keinem Fall die Beratung durch einen Kollegen/ eine Kollegin vor Ort ersetzen kann.
Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Ihre Frage beantworte ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben und dem von Ihnen eingesetzten Betrag, wie folgt:
Nach § 267 Abs.1 StGB
wird mir Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder gefälschte Urkunde gebraucht.
Ich gehe davon aus, dass Sie nicht vorbestraft sind.
Aller Wahrscheinlichkeit nach werden Sie eine Geldstrafe erhalten. Eine Freiheitsstrafe werden Sie wohl nicht zu befürchten haben.
Die Höhe der Geldstrafe berechnet sich aus der Anzahl der Tagessätzen und der Tagessatzhöhe.
Die Anzahl der Tagessätze beurteilt sich an der Schwere der Tat, die Tagessatzhöhe aus Ihrem Einkommen.
Sie sollten auf jeden Fall jetzt erst mal die Nerven behalten und eine Kollegin/ einen Kollegen vor Ort aufsuchen, der erst einmal Akteneinsicht beantragt.
Die Kollegin/ der Kollege entscheidet nach Akteneinsicht, welche Vorgehensweise für Sie am günstigsten ist.
Vielleicht besteht auch die Möglichkeit, dass das Ermittlungsverfahren gegen Sie von der Staatsanwaltschaft nach § 154 StPO
oder § 154a StPO
eingestellt werden kann.
Dann käme es erst gar nicht zu einer Hauptverhandlung.
Dies kann allerdings auch erst nach Akteneinsicht geklärt werden.
Suchen Sie also eine Anwältin/ einen Anwalt Ihres Vertrauens auf.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen beantworten und Ihnen weiterhelfen.