Strafanzeige eingestellt, angeblich kein öffentliches Interesse
vom 21.12.2008
50 €
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Kurz nach der Verhandlung hat eine Mediziner-Kollegin 2 Mal innerhalb eines Monats wider besseres Wissen unwahre bzw. nicht erweislich wahre (angebliche) Fehler von mir an Vorgesetzte berichtet, damit die Firma daraus Abmahnungen konstruieren konnte (welche jedoch nachweislich unbegründet sind), um damit die Kündigung vorzubereiten und mich damit zu zermürben. ... Da der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus nicht gestört ist und die Strafverfolgung kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit darstellt, ist im vorliegenden Fall eine Mitwirkung der Staatsanwaltschaft nicht geboten.“ Letzteres sehe ich etwas anders. ... Es besteht die Gefahr, dass diese Kollegin auch hinsichtlich anderer Kollegen, die die Firma loshaben will, mithilft, diese loszuwerden. 1) Sehen Sie eine Möglichkeit (ggf. unter Einschalten eines Anwaltes), gegen diese Einstellung des Verfahrens bzw. die Begründung, dass kein öffentliches Interesse vorläge, vorzugehen?