vorzeitiges Löschen eines Eintrages im pol. FZ möglich ?
vom 31.7.2009
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Grit Böhm / Dessau
Ich dachte, dass ich keine Einträge habe, weil meine Straftat durch Insolvenz mehr als 4 Jahre zurückliegt. ... Eingetragen ist dies folgendermaßen: Tat: Verletzung der Buchführungspflicht in 2 Fällen und Bankrott StGB $283b Abs.1 Nr.2, Nr. 3, Abs. 3, Abs. 6, $53, $14 Abs. 2, Nr. 1, GmbHG $64 Abs. 1, $84 Abs. 1, Nr. 2 120 Tagessätze zu je 30€ Geldstrafe.