Volljährigen-Adoption bzgl. ... Müssten mein zukünftiger Ehemann oder meine Kinder der Aufhebung oder einer Volljährigen-Adoption zustimmen? ... Müssten meine Kinder einer evtl.
Meine 2 jüngsten Kinder (18 und 20 Jahre alt) werden beide ab dem 1.9.2016 eine Ausbildung beginnen. ... Was müsste ich an Unterhalt jeweils an meine Kinder bezahlen?
Unser volljährigesKind wurde von der Stadtverwaltung zu einer sozialtherapeutischen Wohngruppe vermittelt (Jugendhilfe gem. §§ 41 / 34 SGB VIII). ... Dennoch waren wir uns stets für unser Kind da, haben immer ein kinder- u. jugendgerechtes Miteinander zu Hause geboten und auch ärztlich-therapeutische Unterstützung für unser Kind mit organisiert. ... Der Auszug des Kindes vor 1 Monat kam ohne Ankündigung.
Recherchen im Internet u.a. darauf aufmerksam, dass der Unterhalt Volljähriger von beiden Elternteilen im Verhältnis ihrer beiden Einkommen zu tragen ist und während des Grundwehrdienstes zudem kein Anspruch auf Barzahlungsunterhalt bestand. Anmerken muss ich, dass der Unterhalt für beide Kinder von mir immer auf das Konto der Mutter überwiesen wurde und Sie über dessen Bestimmung und Verteilung verfügte.
unser adoptivsohn ist diesen monat 18 geworden und noch schüler, mein exmann.........der die ganze zeit 340 euro unterhalt im monat gezahlt hat......sagt ab nächsten monat müßte er nur noch 200 euro bezahlen........stimmt das ? da ich wieder verheiratet bin würden die einnahmen meines jetzigen mannes insoweit angerechtet, wie er mir unterhaltsverpflichtet ist.......so als würde mein jetziger mann mir unterhalt zahlen und das wäre dann mein einkommen und ich müßte davon auch unterhalt an unseren sohn bezahlen und ihm das kindergeld geben........vielleicht ist es auch wichtig,dass er in meinem haushalt lebt können sie mir weiter helfen?? ich will keinen streit mit meinem exmann
Meine Tochter ist 20 und befindet sich in ihrer ersten Ausbildung (Beamtenanwärter). Frage: Wird zur Berechnug ihres Unterhaltsanspruchs ihr BEREINIGTES Nettoeinkommen oder ihr Einkommen (netto) zu Grunde gelegt?
Sehr geehrte Damen und Herrn, müssen im Rahmen einer Erwachsenenadoption die minderjährigen Kinder des potentiellen Adoptivkindes vom Familiengericht angehört werden? Im vorliegenden Fall wäre das Adoptivkind über 40 Jahre alt und die beiden leiblichen Kinder des Anzunehmenden unter 18 Jahren. Das potentielle Adoptivkind möchte seine Kinder möglichst nicht in das amtliche Verfahren einbeziehen.
Hallo, unsere Tochter wird in Kürze volljährig und lebt bei ihrer Mutter, die bisher von mir (Vater) Kindesunterhalt bekommt. ... Gesamteinkommen: 160.000 Euro Fiktives Einkommen Vater: 120.000 Euro (75%) Fiktives Einkommen Mutter: 40.000 (25%) Kind wohnt bei Mutter: Düsseldorfer Tabelle: 804 Euro Unterhalt Vater: 603 Euro (75% von 804 Euro) Unterhalt Mutter: 201 Euro Kindergeld wird an Mutter gezahlt: 204 Euro Zahlbetrag Vater: 603-102 = 501 Euro Zahlbetrag Mutter bzw. Verrechnung mit Kosten für wohnen und essen: 99 Euro zzgl. 204 Euro Kindergeld = 303 Euro Kind wohnt bei keinem Elternteil: Düsseldorfer Tabelle: 735 Euro Unterhalt Vater: 551 Euro (75% von 735 Euro) Unterhalt Mutter: 184 Euro Kindergeld wird an Vater gezahlt: 204 Euro Zahlbetrag Vater: 449 Euro zzgl. 204 Euro Kindergeld = 653 Euro Zahlbetrag Mutter: 184 -102 Euro = 82 Euro
Sie wird in zwei Monaten volljährig. ... Meine Tochter und ich haben uns über die Höhe des Unterhalts einvernehmlich geeinigt, den ich direkt an sie bezahlen werde, wenn sie volljährig ist. ... Hat meine Exfrau das Recht, GEGEN den Willen meiner dann volljährigen Tochter, gegen mich wegen Kindesunterhalt zu klagen?
Frage: Wie berechnet sich der Unterhalt für eine „privilegierte Volljährige?“ Es finden sich in der Internetliteratur Aussagen, die „privilegierte Volljährige“ bei der Unterhaltszahlung den minderjährigen Kindern gleichstellen. ... Ferner: Trifft auch auf den privilegierten Volljährigen die Aussage zu, dass ihm das Kindergeld auszuzahlen ist?
Kind, 20 Jahre, ausbildungssuchend - lebt bei mir 2. Kind, 18 Jahre, 1. ... Kind, 16 Jahre, Schüler - lebt bei der Mutter Welchen Unterhalt bin ich wem schuldig.
Hallo - meine Frage bezieht sich auf die Aufteilung der Unterhaltsansprüche meines Sohnes. Meine Partnerin & ich sind /waren nie verheiratet - ich verdiene 5100€ netto/Monat, sie ca 1900; plus hat sie bislang das Kindergeld von 184€ einbehalten. Mein Sohn wohnt bei mir, wird am 3.
Meine Ex-Frau wohnt weiter mit den gemeinsamen Kindern im Haus. ... Unser ältestes Kind wird volljährig, lebt als Schüler weiterhin bei meiner Ex-Frau und hat nunmehr ja Unterhaltsanspruch gegen uns beide. Bei der Berechnung des Aufteilung des Volljährigen-Unterhalts ist die Anrechnung des Wohnvorteils für meine Frau unstrittig.
Seit dem bin ich auch seitens des Jobcenter nicht mehr verplichtet Unterhalt zu leisten, da mein Einkommen geringer ist, als der mir nun vorhandene Selbstbehalt für Eltern von nicht privilegierten volljährigenKindern. ... Oder gibt es hier einen "Vermögensfreibetrag" in Bezug auf ein nicht privilegiertes volljährigesKind?
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Sohn is jetzt 22 Jahre alt und lebt nicht mehr bei seiner Mutter. Bei der Scheidung war mein Sohn 2 Jahre alt. - Nach seinem Abitur hat er ein Studium als Informatiker begonnen. Dieses Studium hat er aber nach einen Jahr abgebrochen. - Dann hat er ein freiwilliges soziales Jahr ( FSJ ) angefangen.
Meine volljährige Tochter, die noch bis nächstes Jahr zur Schule geht, nimmt mich ab diesem Monat über ihre Mutter (meine Exfrau) auf Unterhalt in Anspruch.
Ich bin der rechtliche Betreuer des jungen Mannes ( 23 J) und habe folgendes Problem: Mein Betreuter hat ein weiterführende Schule im Sommer 2015 abgebrochen. Er ist psychisch krank, nahm Drogen und bekam eine Psychose, die jetzt nicht mehr akut ist. Es besteht keine Schwerbehinderung..Seit Oktober ist er nicht mehr familienversichert weil er 23 Jahre alt wurde.
Guten Tag, folgenden Sachverhalt im Zusammenhang mit zu zahlendem Ausbildungsunterhalt für ein volljährigesKind (Ich bin geschieden, das Kind lebt bei seiner Mutter) das sich in Ausbildung (Fachoberschule) befindet bitte ich zu klären: Ich bin Besitzer einer selbstgenutzten Eigentumswohnung. Nach Volljährigkeit und Abnabelung des Kindes will ich an meinen Heimatort zurückziehen und habe aus diesem Grunde dort eine neue Eigentumswohnung gekauft. ... Ich habe gehört, dass dies bei VolljährigenKinder anders gehandhabt wird als bei minderjährigen, wo nur die Zinsen berücksichtigt werden können.