Der Sohn studiert seit SS 2004, die Tochter hat im WS 2005 ihr Studium begonnen. Wir haben beiden Kindern geraten, Bafög zu beantragen, da inzwischen 3 Kinder studieren ( meine Tochter und die beiden Kinder meines Mannes) und mein Sohn, welcher bei uns im Haushalt lebt, auf Grund von Leistungsunfähigkeit seines Vaters keinen Unterhalt mehr erhält, bei der Bafögberechnung auch berücksichtigt wird .Mit den Bafögbescheiden begann dann das Elend. ... Obwohl wir den Studentenwerken gegenüber nachgewiesen hatten, dass ich über kein Einkommen verfüge, ( diese Freibeträge für mich und meinen Sohn) eigentlich auch ausschlaggebend sind, für die Bafögleistung von 176,- pro Kind, wurde von den Kindern meines Mannes im Unterhaltsprozess bestritten, dass ich nicht arbeiten gehe.