Sind diese Berechnungen vor einer Scheidung (Trennungsunterhalt) und nach einer Scheidung (Ehegatte
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Von einer Scheidung ist bis jetzt noch nicht die Rede. Wir besitzen ein bezahltes 2 Familienhaus (ist auf Eheleute eingetragen) in welchem ich mit unseren zwei erwachsenen Kinder wohnen. ... Vor den Kindern hatte ich eine Vollzeitstelle und danach bin ich immer mit 20 bis 26 Stunden, z.Z. 29 Stunden arbeiten gegangen.