Volljährigenunterhalt Mein Mann ist zwei studierenden Kindern (mit eigenem Hausstand) zum Unterhalt verpflichtet: Der Bedarf € 640- € - 154 Kindergeld - € 176 Bafög = € 310 Beide gehen einer regelmäßigen Tätigkeit nach ca. 200,- - 300,- € Die Mutter der Kinder hat ein Nettoeinkommen von € 1727,- Sie lebt mit einem vollerwerbstätigen Partner zusammen, welcher mehr als sie verdient. ... Mein Mann hat ein Nettoeinkommen von € 2284,26 Riesterrente 4 % vom jährlichen Brutto 156,00 konkrete Fahrkosten 18km x 2 = 36 km für Hin- und Rück- fahrt x 0,26 € x 220 Arbeitstage= 2059,20 € : 12= 171,60 vorrangiger Unterhalt Ehefrau 800,00 Selbstbehalt 1100,00 über den Selbstbehalt ragen 56,68 Nach dieser Berechung der Leistungsfähigkeit wäre ein Unterhalt von € 28,34 pro Student möglich. ... Obwohl wir den Studentenwerken gegenüber nachgewiesen hatten, dass ich über kein Einkommen verfüge, ( diese Freibeträge für mich und meinen Sohn) eigentlich auch ausschlaggebend sind, für die Bafögleistung von 176,- pro Kind, wurde von den Kindern meines Mannes im Unterhaltsprozess bestritten, dass ich nicht arbeiten gehe.