Unterhaltszahlung an Kind ins Ausland
vom 17.11.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Ich habe in Deutschland meine Ex-Frau geheiratet und habe auch einen deutschen Sohn bin 1998 geschrieden wurden nach niederländischen recht mit deutscher anpassung.Mein Sohn lebt mit seiner Mutter in Belgien.Habe noch ein Kind und eine lebensgefährtin wo ich weiß das ich unterhalt bezahlen muss.Meine Ex Frau hat mir einen Brief in den Kasten gewurfen mit der düsseldorfer Tabelle und meint ich muss unterhalt bezahlen hat sich aber die letzten 8 Jahre auch nicht für unterhalt interessiert.