Ich habe eine 7-jährige Tochter,alleiniges Sorgerecht.Mit dem Kindesvater war ich nicht verheiratet,wir trennten uns als das Kind 1 Jahr alt war.Wir trafen damals einvernehmliche Abmachungen zum Umgang.Wir vereinbarten anfangs 14-tägigen Umgang.Der Kindesvater war in dieser Hinsicht sehr unzuverlässig.Er sagte oftmals ab und verschob ständig Termine.Die Abstände wurden immer grösser.Oftmals holte er das Kind nur ab und brachte es zurück.Es hielt sich bei Verwandten auf...usw.In den Jahren seit unserer Trennung legte er ebenfalls ohne Angabe von Gründen mehrere Umgangspausen ein....mal 3 Monate,mal ein halbes Jahr,mal vier Monate...usw.Der Umgang gestaltete sich also in den letzten Jahren sehr problematisch.Es erfolgten etliche Gespräche mit dem Jugendamt.Meine Tochter litt sehr unter diesem "Hin-und Her".Nun haben wir folgenden Stand.Der letzte Kontakt zwischen Kindesvater und Kind erfolgte im Mai 2003.Im September 2003 wurde er durch eine Mitarbeiterin des JA informiert,dass ich ihm den Kontakt zu seiner Tochter ermögliche und er sich bei mir melden soll zur Absprache des Umgangs.Das hat er bis heute nicht getan.Seit 2003 erfolgte kein Anruf,keine Post für meine Tochter ...weder zum Geburtstag,Weihnachten,Schulanfang...Weder das Kind noch ich hörten von ihm.Sie litt sehr darunter.Nun ist es inzwischen so,dass wir eine neue Familie haben,sie die Schule besucht,Abstand zu allem hat.Sie fragt auch nicht mehr nach dem Kindesvater.Nun habe ich Post von einem Anwalt erhalten.Er möchte ab sofort 14- tägiges Umgangsrecht,Urlaub,Feiertage...die üblichen Regelungen,ansonsten würde er vor Gericht gehen.Nun meine Frage.Mir ist klar,dass ich den Umgang nicht grundsätzlich verhindern kann.Kann es sein,dass das Gericht,die Vorgeschichte und die bisherige Unzuverlässigkeit völlig ausser acht lässt,dass er sofort volles Umgangsrecht bekommt nach fast zweijähriger Pause(die seine Entscheidung war)?... Kann ich vor Gericht auf einer Mitwirkung des Jugendamtes bestehen?Kann es sein,dass mein Kind auch vor Gericht muss?