Unterhalt und Ferienarbeit
vom 3.8.2012
45 €
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- Tochter(17J) moechte einen Ferienjob annehmen und ist Schueler (noch 3 Jahre) - Vater zahlt Barunterhalt - Bundesland: Sachsen Bei stundenlangem Suchen habe ich bisher keine Verbindliche Auskunft gefunden, sondern nur immer in der Regel... Die Frage: Kann der Vater den Unterhalt ganz oder teilweise mit dem erzielten Einkommen aus der Ferienarbeit verrechnen oder sind Einkuenfte aus Ferienarbeit immer davon befreit? In diesem Fall unterliegen die Einkuenfte schon der Regel: - max. 4Wochen/Jahr - max. 1200EUR/Jahr (Arbeitslosengeld-II-Verordnung (Paragraf 1, Absatz 4 Alg II-VO)) Wie ist der Sachverhalt, wenn die Tochter 18 wird, aber immernoch das Gymnasium besucht?