Kind (9 J.). ... Kind in Langenhagen. ... Anschließend führt das Jugendamt eine Berechnung getrennt für Mutter und Vater durch, um das anrechenbare Einkommen beider Elternteile zu ermitteln: Abzug des Selbstbehaltes vom bereinigten Nettoeinkommen von jeweils 950,00 € Danach wir bei mir, dem Vater, der Unterhalt für die beiden anderen Kinder aus erster Ehe in Höhe von 751,00 € abgezogen.