Vater zahlt unterschiedliche Beträge für Kindsunterhalt
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Guten Tag, mein Ex-Mann und Vater unserer Tochter zahlte lange gar keinen oder nur geringen Unterhalt. ... Meine Nachfrage beim Jugendamt, wie es dazu kommt, wurde beantwortet mit, der Vater habe unterschiedliche Gehaltszahlungen, deswegen hat er unterschiedlich hohe SGB II Zahlungen und deswegen erhalte ich unterschiedlich hohe Unterhaltszahlungen für unsere Tochter. Meine erneute Nachfrage, dass er dann ja aus der offensichtlich höheren Zahlung beim Gehalt, die Minderzahlung bei SGB II ausgleichen kann, wurde vom Jugendamt verneint - Begründung "Da sein Nettoeinkommen bei der SGB II Gewährung angerechnet wird und dieses Einkommen schwankend ist, ändert sich auch die Höhe seines SGB II Anspruchs und damit die Höhe der Überweisung.