[Fam. + generelle Fragen] Rückforderung des Kindergelds
vom 11.5.2006
30 €
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Ab Oktober hatte ich mein Studium abgeschlossen und mit meiner Promotion begonnen, d.h. ab Oktober war ich Angestellter im öffentlichen Dienst und praktisch vollzeitbeschäftigt (jedoch immer noch als Student eingeschrieben), weswegen ich dann auch den Grenzbetrag für das Kindergeld überschritt. ... Ich bin der Meinung, daß dieser Fall auf mich zutrifft, da ich meine Berufsausbildung abgeschlossen hatte und ab Oktober vollzeiterwerbstätig war, d.h. für meinen Unterhalt selbst aufkommen mußte und somit <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/EStG/32.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 32 EStG: Kinder, Freibeträge für Kinder">§ 32 EStG</a> nicht greift.