Wie hoch ist meine Leistungsfähigkeit und welchen Unterhaltsanspruch haben meine Kinder danach ggf.
beantwortet von
Rechtsanwalt Tobias Rösemeier / Magdeburg
Ich habe 5 Kinder: aus erster Ehe eine Tochter, 22 Jahre alt,Student, kein eigenes Einkommen, lebt bei Mutter (mit eigenem Einkommen 1800,)weitehin dort auch 2 Söhne 16 und 17 , einer Schüler und einer Azubi mit 600,- brutto Azubi-Einkommen. Außerdem eine nichteheliche Tochter 4 Jahre alt aus einer zweiten Beziehung. Mit meiner dritten Frau habe ich eine weitere gemeinsame Tochter 1 Jahr alt.