Scheidung und Zugewinn nach Deutschem oder Spanischem Recht?
vom 18.3.2008
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann / Düren
(Heutiger Wert ca. das 4 fache) Da meine Kinder aus erster Ehe mich seit meiner selbständigen Tätigkeit, welche meiner jetzigen vierköpfigen Familie kaum genügend Geld zum Leben einbrachte, mich in Deutschland wegen Unterhalt gerichtlich verfolgten, haben wir sicherheitshalber 1999 bei einem hiesigen Notar den Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufgehoben und das Grundstück auf meine Frau überschrieben.