Versorgungsausgleich bei 30 Jahren Altersunterschied
RA der Ehefrau schlägt nun dem deutschen Ehemann in einem Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung u.a. vor, auf den Versorgungsausgleich, trotz damaligen Ausschlußes im Ehevertrag, nicht mehr zu verzichten und selben durchzuführen.