Hallo, folgende Sachlage: Scheidung von meiner Ex-Frau 2004, Regelung der Finanzen durch einen Notarvertrag: - Überschreibung meines hälftigen Hausanteils an Ex, damit auch Übernahme der Verbindlichkeiten durch sie - Klärung Kindesunterhalt für 4 Kinder, NICHT dynamisch - Klärung EU: Sie darf hinzuverdienen, ohne Anrechnung bis zum 11. ... Jetzt meine Frage: Alle Grundlagen dieses Notarvertrages sind entweder erfüllt, oder nicht mehr gegeben: - Haus an Ex überschrieben, Verbindlichkeiten alleine auf ihren Namen - EU entfällt wegen Heirat - KU wird sowieso gesetzlich geregelt Warum bestand dann die Anwältin meiner Ex auf Bestätigung des Notarvertrages, soll ich "über den Tisch gezogen werden", kann ich wieder mit EU in die Pflicht genommen werden, wenn sie sich von ihrem jetzigen Ex scheiden lässt und die beiden einen Ehevertrag haben?