Unterhalt Volljährigkeit
Hallo, folgender Sachverhalt, meine Tochter wohnt z.Z.bei Ihrer Mutter und möchte sich nun eine eigene Wohnung nehmen.Sie wird 21 und besucht die 12.Klasse Gymnasium.Seit 1 Jahr arbeitet sie nebenbei offiziell als Minijoberin in einem Cafe und erhält mtl. 400 Euro.Der Volljährigenunterhalt beträgt ja 640 Euro minus 154 Euro Kindergeld.Können bei der Berechnung die 400 Euro Verdienst einer Schülerin abgezogen werden?