Berechnung einer Unterhaltszahlung - vorläufige Trennung
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Folgende Rahmenbedingungen: •2 Kinder – eines berufstätig – das andere kurz vor dem Ende des Studiums •eigenes Haus (Finanzierung läuft noch) •Krankenversicherung – beide privat (mit Beihilfeanspruch) •Fahrtkosten für Ehemann zum Arbeitsplatz– abhängig von der künftigen Wohnung Wir suchen nun einen Anwalt/Anwältin, der/die als neutrale Person einen Vorschlag errechnet, wie in der Übergangszeit bis zu einer (drohenden) Scheidung der finanzielle Ausgleich berechnet werden kann (Ehemann hat – auch durch die vorzeitige Pensionierung der Ehefrau das deutlich höhere Einkommen).