Kann man den Versorgungsausgleich rückgängig machen?
vom 23.1.2017
51 €
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Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, meine ehemalige Frau und ich haben uns vor Jahren einvernehmlich scheiden lassen. Da sie zu der Zeit gearbeitet hat, ich aber noch studiert habe, wurden Rentenansprüche bzw. -anwartschaften von ihr auf mich übertragen.