Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, mein Sohn (19 1/2) erhält als unehelicher Sohn einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 600,- € von seinem Vater, der auf den Berechnungen des Jugendamtes (vor seiner Volljährigkeit) basiert, hat darauf aber keinen Titel (also seit seiner Volljährigkeit als freiwillige Vereinbarung) Momentan droht eine Unstimmigkeit zwischen den beiden, aufgrund eines Angebotes "vorweggenommene Erbschaft", das wegen der geringen Höhe kaum annehmbar ist. Dadurch steht aber zu befürchten, dass der Vater sich nicht mehr an die "freiwillige" Unterhaltsleistung gebunden fühlen wird. Da mein Sohn aber in Kürze sein Studium beginnt, ist er natürlich auf diesen Unterhalt angewiesen.