Folgende Fakten: ~ Ich habe 2 Kinder (geb.1997 und 2001) mit ein und demselben Vater ~ nach der Trennung kam vom Vater der Kinder FREIWILLIG der Vorschlag dass er i.H. meiner neuen Miete (€ 540,--) Unterhalt bezahlen wird. ... Daran hat er sich auch 4 Monate gehalten. ~ ich beziehe seitdem ALG II ~ da er nach 4 Monaten keinen Unterhalt mehr zahlte, hat das Arbeitsamt bis dato € 127,-- für das jüngere Kind und € 170,-- für das ältere Kind bezahlt. ~ Jetzt haben sie mich aufgefordert UVG zu beantragen und haben mir die Zahlung des Unterhalts gestrichen ~ UVG ist nun beantragt. ... ~ kann ich, wenn ich vom Jugendamt nun Unterhaltsvorschuss i.h.v. 127,-- und 170,-- (fürs ältere Kind) bekomm, die Differenz zu 540,-- (die er mir zusagte) einfordern?