kindergerechte Wohnung für Übernachtungen
vom 28.8.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Kai-Uwe Dannheisser / Hamburg
Meine Frau hat 2 Söhne (5 und 7 Jahre) mit in die Ehe gebracht, ausserdem haben wir noch eine gemeinsame Tochter im Alter von 2 Jahren, zu den Kindern blockt meine Frau seit meinem Auszug ohne Grund jeden Kontakt ab. ... Ich bin aktuell auf Wohnungssuche, muss aber natürlich jetzt mit einem viel kleineren Budget rechnen. 1.Wie groß muss meine Wohnung sein, bzw. welche Eigenschaften muss sie haben damit meine Tochter bei Ihren Besuchen (die mir wenn gemeinsames Sorgerecht besteht ja zustehen) bei mir übernachten darf? (Mindestgröße, eigenes Zimmer für die Tochter etc....) 2.Wahrscheinlich muss ich, wenn ich Arbeitslosengeld beziehe, keinen Unterhalt für Frau und Tochter bezahlen.