Anwaltshonorar korrekt berechnet?
vom 19.1.2010
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Im letzten Sommer wurde ich im Rahmen einer Auskunftsklage für Trennungsunterhalt gezwungen meine Einkommensverhältnisse offenzulegen, weil in einer Ehekrise diese zu scheitern drohte.