Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Hinsichtlich der Herausgabe Ihrer persönlichen Sachen, empfehle ich, sofern ein Telefongespräch nicht möglich sein sollte, Ihre Ehefrau anzuschreiben und aufzufordern, Ihnen Ihre persönlichen Sachen, die Sie im Wesentlichen benennen sollten, herauszugeben. Für die Herausgabe rate ich eine Frist, z. B. bis zum 03.09.2010, zu setzen. In dem Schreiben können Sie vorschlagen, daß Sie die Sachen persönlich abholen wollten.
Weigert sich Ihre Ehefrau, Ihnen die persönlichen Dinge herauszugeben, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung bei Gericht einzureichen. Diesen Antrag können Sie über einen Rechtsanwalt, was ich empfehle, oder bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts stellen. Natürlich können Sie den Antrag auch selbst formulieren. Das hat aber nur dann Sinn, wenn Sie mit der Verfahrensweise vertraut sind.
2.
Aufgrund des Sachverhalts ergeben sich keine Anhaltspunkte, wonach Ihnen der Kontakt zu Ihrer Tochter untersagt werden könnte.
Allerdings dürfte es ggf. ratsam sein, zunächst einige Tage zu warten, bis sich die Wogen wieder geglättet haben. Wenn Sie jetzt den Umgang mit Ihrer Tochter fordern, wird Ihre Ehefrau (vermutlich) dieses Anliegen zu blockieren versuchen. Dann wiederum bliebe Ihnen nur der Weg zum Gericht mit dem Antrag, das Umgangsrecht zu regeln.
3.
Wenn Sie von Ihrer Ehefrau getrennt leben werden, sind Sie verpflichtet, Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt zu zahlen.
Die Höhe der Unterhaltszahlungen hängt von zahlreichen Faktoren ab und kann ohne Kenntnis von Zahlen nicht berechnet werden.
Maßgebend ist zunächst Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate einschließlich Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.
Abzugsfähig sind ehebedingte Schulden (z. B. monatliche Kreditraten) und berufsbedingte Aufwendungen.
Beim Kindesunterhalt ist das Alter des Kindes von Bedeutung für die Höhe des Unterhalts.
Für den Trennungsunterhalt Ihrer Ehefrau kommt es auch darauf an, ob Ihre Ehefrau eigene Einkünfte hat.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
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