Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Tätlichkeiten mit meiner Ehefrau

28. August 2010 16:43 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Nachmittag,
vor zwei Abenden haben meine Frau und ich gestritten und es gab sichtbare Tätlichkeiten. Ich habe eine blutende Bisswunde und meine Frau ein blaues Auge. Wie es exakt dazu kam, erinnere ich mich nicht mehr 100%ig, da ich stark alkoholisiert war.
Zu einem bestimmten Zeitpunkt ist dann die Freundin gekommen und hat sie samt meiner Tochter und meiner Stieftochter mitgenommen, nachdem ich verhindert habe, dass sie mit meinem Wagen fährt.
Am nächsten Mittag war ich noch immer so aggressiv, dass ich sie mit beleidigenden Worten beschimpfte. Darauf hat sie die Polizei gerufen und ich bin des Hauses verwiesen worden.
Da ich nach Alkohol roch, musste ich noch einen Alkotest machen, der aber nur noch 0,1 Promille anzeigte, da ich ja um 22.00 Uhr mit trinken aufgehört habe. Es waren dann bereits 14 Stundne vergangen.
Es ist nun schon dass zweite Mal, dass die Polizei kommt. Das letzte Mal war es vor 5 Monaten, glaube ich, als ich die Polizei holte, da sie mal wieder völlig durchdrehte und ich zwei Tage zuvor schon zum Arzt musste, weil sie einen schweren Koffer nachgeworfen hat. Sie selbst hat auch Blutergüsse, die sie von einem Arzt hat bestäigen lassen.
Wir haben beide keine kriminelle Vorgeschichte, weder sie noch ich waren jemals in einer solchen Situation.
Nun meine Fragen:
1.) Was soll ich als nächstes unternehmen, ich brauche den Zugriff auf gewisse Dinge in meinem Haus (Steuer, etc.)
2.) Kann sie mir nach diesem Vorfall den Kontakt zu meiner 2 jährigen Tochter unterbinden?
3.) Ich bezahle die Miete für das Haus, wie viel muss ich noch als Unterhalt bezahlen?

28. August 2010 | 17:09

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Hinsichtlich der Herausgabe Ihrer persönlichen Sachen, empfehle ich, sofern ein Telefongespräch nicht möglich sein sollte, Ihre Ehefrau anzuschreiben und aufzufordern, Ihnen Ihre persönlichen Sachen, die Sie im Wesentlichen benennen sollten, herauszugeben. Für die Herausgabe rate ich eine Frist, z. B. bis zum 03.09.2010, zu setzen. In dem Schreiben können Sie vorschlagen, daß Sie die Sachen persönlich abholen wollten.

Weigert sich Ihre Ehefrau, Ihnen die persönlichen Dinge herauszugeben, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung bei Gericht einzureichen. Diesen Antrag können Sie über einen Rechtsanwalt, was ich empfehle, oder bei der Rechtsantragsstelle des Gerichts stellen. Natürlich können Sie den Antrag auch selbst formulieren. Das hat aber nur dann Sinn, wenn Sie mit der Verfahrensweise vertraut sind.


2.

Aufgrund des Sachverhalts ergeben sich keine Anhaltspunkte, wonach Ihnen der Kontakt zu Ihrer Tochter untersagt werden könnte.

Allerdings dürfte es ggf. ratsam sein, zunächst einige Tage zu warten, bis sich die Wogen wieder geglättet haben. Wenn Sie jetzt den Umgang mit Ihrer Tochter fordern, wird Ihre Ehefrau (vermutlich) dieses Anliegen zu blockieren versuchen. Dann wiederum bliebe Ihnen nur der Weg zum Gericht mit dem Antrag, das Umgangsrecht zu regeln.


3.

Wenn Sie von Ihrer Ehefrau getrennt leben werden, sind Sie verpflichtet, Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt zu zahlen.

Die Höhe der Unterhaltszahlungen hängt von zahlreichen Faktoren ab und kann ohne Kenntnis von Zahlen nicht berechnet werden.

Maßgebend ist zunächst Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate einschließlich Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld.

Abzugsfähig sind ehebedingte Schulden (z. B. monatliche Kreditraten) und berufsbedingte Aufwendungen.

Beim Kindesunterhalt ist das Alter des Kindes von Bedeutung für die Höhe des Unterhalts.

Für den Trennungsunterhalt Ihrer Ehefrau kommt es auch darauf an, ob Ihre Ehefrau eigene Einkünfte hat.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(2333)

Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER