Sehr geehrte Damen und Herren, die Eheleute, sie z.Zt. 88 Jahre und er 81 Jahre, zwei Töchter, haben folgendes Problem. ... Die Ehegattin würde gerne die entsprechende "Vollmacht" über das im alleinigen Eigen- tum befindliche Vermögen des an Demenz erkrankten Ehemannes erhalten, so war es seiner Zeit auch abgesprochen. ... Diese handschriftliche formlose und von beiden unterzeichnete Vereinbarung ist nicht zusätzlich bei einem Notar beurkundet worden, aber ein größeres Problem ist, dass dieses Schriftstück verlegt wurde und der Ehemann kann sich nicht daran erinnern, wo er dieses abgelegt hat.