Änderungsklage für Kindesunterhalt
vom 30.12.2011
45 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Isabelle Wachter / Offenbach
Sehr geehrte Damen und Herren, wir befinden uns derzeit in folgender Situation: Meine Frau und ich Zahlen für den Sohn meiner Frau aus erster Ehe, der derzeit bei seinem Vater lebt, seit ca. 10 Jahren Kindesunterhalt. Das Kind für das wir Zahlen ist inzwischen 17 Jahre alt. Der Vater hat derzeit (seit ca. einem Monat) eine Beschäftigung.