Wenn ein Vater seinen eigenen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinem leiblichen Kind in der Verg
vom 5.1.2010
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Sehr geehrte Damen und Herren, wenn ein Vater seinen eigenen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber seinem leiblichen Kind in der Vergangenheit nicht oder nur teilweise nachgekommen ist, hat dies Auswirkungen auf die Höhe des nun vom Kind abverlangten Elternunterhalts. ... Situation: - Eltern geschieden (DDR, 1989) - Bei Mutter aufgewachsen, Mutter heiratet nach Scheidung (DDR, 1989) - Keine Adoption durch neuen Ehemann der Mutter - Leiblicher Vater kommt Unterhaltszahlungen für 2.5 Jahre nach, danach keine weiteren Zahlungen mehr, obwohl Verpflichtung für weitere 12 Jahre bestand