Ausgangssituation: -Trennung / Ehescheidung -Beide Seiten werden je von einem Anwalt vertreten -Scheidungsantrag ist gestellt -Anwaltliche Vorgänge zu den Themen Zugewinnausgleich, Unterhalt (Trennungsunterhalt Ehefrau, Kinder), Umgang Kinder -Notarieller Vertrag zum Zugewinnausgleich wurde vor 3 Wochen unterzeichnet Von meiner Anwältin (bzw. der Kanzlei) wurden u.a. zu dem Themen Zugewinnausgleich und Umgang je Kostennoten erstellt: Zur Kostennote Zugewinnausgleich: -Von mir bereitgestellte Eingangsgrößen für die dann weitere anwaltliche Tätigkeit: o tabellarische Zusammenstellung des Anfangsvermögens mit je einem Beleg (Kontoauszug, Sparurkunde, Depotauszug,…..) als Nachweis – Datum des jeweiligen Dokumentes zeitnah vor Eheschließung oErgänzung der tabellarischen Zusammenstellung und Dokumentenbelege mit Datum „zeitnah nach Eheschließung" als Nachweis, daß das Anfangsvermögen zum Zeitpunkt der Eheschließung vorhanden war. otabellarische Zusammenstellung des Endvermögens mit je einem Beleg -anwaltliche Tätigkeit: oVerfassen von 8 Schreiben (in Summe 17 Seiten) mit Inhalten zu Zugewinnausgleich, wobei die von mir beigestellten Inhalte (tab.