Unterhalt für volljähr.Tochter nach abgeschl.Berufsausbildung für Studium
vom 16.7.2009
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Sehr geehrter Anwalt, ich bin geschieden und habe 2 Kinder die bei der Mutter leben. Sohn 13 Jahre, Tochter 21 Jahre.Für den Sohn zahle ich noch Unterhalt. Die Tochter hat nach dem Abitur eine Ausbildung als Groß-u.Außenhandelskauffrau begonnen, welche sie im März nächsten Jahres beenden wird.Ob sie übernommen wird steht nicht ganz fest, sie hat aber gute Chanzen.Für sie zahle ich keinen Unterhalt mehr weil ihr Nettoverdienst bei 700 € liegt.