Sie ist deutsche Staatsbürgerin, ist nach Australien emigriert, dort verheiratet, 1 Kind, wieder geschieden. Tochter (3 Jahre) hat beide Staatsbürgerschaften, bei Scheidung wurde gemeinsames Sorgerecht festgelegt. ... (Kein Unterhalt, derzeit keine Arbeit wegen Kind, Kindesbetreuung nicht sichergestellt, Kind derzeit schwer verstört wegen Vater/Verhalten des Vaters) ich weiß, das ist schwer zu sagen, aber: Kann man, weil die leine auch als Deutsche gilt, ev. über die Botschaft alleiniges Sorgerecht nach deutschem recht einklagen?