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2.872 Ergebnisse für kind kindergeld

Unterhalt & BAföG
vom 30.8.2010 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrtes Rechtskompetenzteam, mein Sohn (xx Jahre) lebt auf eigenem Antrieb in einer anderen Stadt und plant für sein Studium ein "elternunabhängiges BAföG" zu beantragen, was vermutlich zu einer "Prüfung evtl. zu leistender Unterhaltsansprüche" durch das BAföG-Amt führen wird. Grundsätzlich könnte mein Sohn sich auch bemühen, die entsprechenden Studienfächer in einer Uni nahe seines Elternhauses zu studieren, womit er "zu Hause" mit einem NATURAL-Unterhalt versorgt würde. Unser Familien-Nettoeinkommen liegt nach Abzug unserer Hypothekendarlehensraten( 1600,00 €) bei 2200,00 €.
Trennungsunterhalt - Wohnvorteil
vom 23.4.2015 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mich nach 14 Jahren von meinem Mann getrennt da er mich sehr viel belogen und betrogen hat. Jetzt wollte er bei einer Umfinanzierung unser Haus auf sich schreiben lassen, als ich das verweigert habe, wurde er sehr beleidigend. Er möchte mich hier raus mobben, damit seine neue Lebensgefährtin hier einziehen kann.
Kindsunterhalt trotz Abbruch von Schule und zwei angefangenen Lehren?
vom 26.5.2011 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo, der Sohn meines Lebensgefährten hat 2009 (da war er 19 Jahre alt) einen Schulverweis vom technischen Gymnasium erhalten, da er mehr fehlte als anwesend war. Da der Schulverweis sowieso mit einem Nichtbestehen der Schule gepaart war, war es in seinen Augen nicht so schlimm. August 2009 hat er eine Lehre als Koch begonnen und flog im Oktober 2009 raus.
gestundeter unterhalt aus 2005-2007/jugendamtsurkunde aus 2008
vom 1.4.2012 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
guten tag, meine tochter, 18 jahre alt seit oktober 2011, hat ab august 2011 ein studium begonnen und bezieht einkommen. der einkommenshoehe nach steht ihr kein unterhalt mehr zu. der kindsvater hat von 2005-2007 3 jahre lang kein unterhalt gezahlt. ab 2008 gibt es eine jugendamtsurkunde ueber 325€ monatlich. die stundung des unterhalts bis zur volljaehrigkeit unserer tochter in hoehe von monatlich 325 € fuer die jahre 2005-2007 haben wir in einem kurzen schreiben beide unterzeichnet. auch gegenueber der grossmutter hatte der vater in 2009 noch telefonisch (auf eigene initiative hin) erklaert, dass er den unterhalt dann spaeter nachzahlt, wenn unsere tochter dann schule beendet hat und zb eine ausbildung macht. noch im oktober 2011 hat der vater mir gegenueber telefonisch erklaert er werde bis zum ende des studiums ( dauer 3 jahre) den nachzuzahlenden unterhalt zahlen. aufgrund der volljaehrigkeit nun seit november 2011 direkt auf das konto der tochter. bis februar hat er das auch getan. jetzt fordert sein anwalt seit februar allerdings die rueckgabe der jugendamtsurkunde, da diese nur fuer den unterhalt ab 2008 gueltig sei. zudem behauptet der vater, er hatte nichts von dem studium und einkommen seiner tochter gewusst. laut anwalt meint dieser, wegen des hohen einkommes besteht keine unterhaltspflicht mehr. zu den gestundeten unterhaltszahlungen nimmt er derzeit keine stellung. muessen wir die jugendamtsurkunde tatsaechlich zurueckgeben? koennen wir die gestundeten unterhaltszahlungen geltend machen, wenn ja, dann wie? denn der druck, keinen unterhalt mehr zahlen zu wollen geht nun scheinbar von der neuen ehefrau aus. er spielt da scheibar und leider mit. in 2008 hatten wir nur deshalb den unterhalt gestundet, da ein einklagen sinnlos war auf grund eines arbeitsunfalls vom vater, der in der zeit weniger einkommen hatte. antwort eilt, da herausgabe des unterhaltstitels auf 5.4.12 datiert wurde seitens des anwalts. wir wuerden uns ueber eine schnelle antwort freuen mfg
Unterhalt für volljährige Tochter in Ausbildung - ausbildungsbedingter Mehrbedarf
vom 27.1.2008 20 € Historischer Preis
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Die Ausbildungsvergütung meiner Tochter beträgt 282,- € zzgl. 154,-€ Kindergeld abzgl. 90,-€ ausbildungsbedingten Mehraufwandes. ... Das ist ja dann wohl keine Gleichstellung beider Kinder... 4.)Insgesamt erscheint uns der durch den Anwalt meiner Tochter errechnete Unterhaltsbetrag von 97,81 € sehr hoch bei meinem recht geringen Nettoeinkommen und einer weiteren Tochter.
Moralisch verwerfliche Scheidungsvereinbarung anfechtbar?
vom 28.4.2005 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Die Schuldenbereinigungspläne und auch die Scheidungsvereinbarung beruhten keineswegs darauf, dass Herr A über ein sehr viel höheres Einkommen verfügte ( Herr A: 1300,00 Euro Netto im Durchschnitt, zwischenzeitlich auch arbeitslos, plus Unterhaltsverpflichtung für ein Kind. Frau B: 800,00 Euro Netto plus Unterhaltsanspruch für die Kinder und Kindergeld) sondern darauf, dass eine mündliche (leider nur mündliche) Vereinbarung bestand, dass Frau B für Telefon und für die Waren des tgl.
Unterhaltszahlung u. Nutzungsentschädigung eigens Haus
vom 24.6.2008 50 € Historischer Preis
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Nach dem Auszug im letzten Jahr einigten wir uns darauf, dass ich insgesamt 700 EURO Unterhalt (gedachte 400 EURO für das Kind und 300 extra wg. der Immobilie) auf dieses gemeinsame Konto einzahle, um so meiner Familie das Wohnen im unseren Haus weiterhin zu ermöglichen. ... Darüber hinaus übertrug ich meiner Frau zum Ende letzten Jahres das VOLLE Kindergeld für unsere Tochter. ... Unsere Rechnung: 65% Hausanteil von 758,60 EURO Darlehenbelastung = 493,09 EURO + Kindesunterhalt für 11 jährige Tochter = 400 EURO GESAMT: ca. 900 EURO + das volle Kindergeld für meine Frau.
Kindesunterhalt / Festsetzung und eventuelle Nachzahlung
vom 27.8.2015 30 € Historischer Preis
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin, das gemeinsame Kind...., für den Zeitraum Oktober 04 bis einschl. ... Der Beklagte wird weiter dazu verurteilt, an die Klägerin... ab Februar 05 100% des Regelbedarfs nach der jeweiligen Regelbedarfsverordnung abzüglich des anzurechnenden Kindergeldes aus der jeweiligen Alterstufe zu zahlen, derzeit Zahlbetrag 199 Euro -7 Euro = 192 Euro zu Händen der Kindesmutter, für die Monate Feb. 05 und März 05 habe die Zahlungen an das Jugendamt in Höhe von 122 Euro zu erfolgen.