Bin ich überhaupt noch unterhaltspflichtig, die Erstausbildung ist ja bereits abgeschlossen?
vom 17.1.2008
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Lausch / Düsseldorf
Bisher habe ich 320,- Euro Unterhalt gezahlt. Mein Sohn erhält 104,- Euro BaföG, 154,- Euro Kindergeld und verlangt von mir einen Barunterhalt in Höhe von 332,- Euro.