Nachehelicher Unterhalt mittels einseitiger notarieller Verpflichtungserklärung
vom 30.10.2014
60 €
Historischer Preis
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Nach Rechtskraft der Scheidung und der Verpflichtungserklärung ist "unfallbedingt" ein gemeinsames,"nacheheliches" Kind entstanden. Die Vaterschaft habe ich natürlich anerkannt und zahle entsprechend der Düsseldorfer Tabelle Kindesunterhalt an meine Ex. ... Ich frage so explizit, da ich mit ihr selbstverständlich wegen dem Kind noch in Kontakt bin und auch das Besuchsrecht ausübe; allerdings lebe ich im europäischen Ausland!