Dauer nachehelicher Unterhalt
beantwortet von
Rechtsanwalt Mathias F. Schell / Wiesbaden
Meine Frau hat seit der Geburt unserer Kinder, also vor 17 Jahren, in ihrem erlernten Beruf aufgehört zu arbeiten und in der Zeit danach bis vor einem Jahr zeitweise Minijobs gehabt, mittlerweile arbeitet sie ebenfalls (fast) Vollzeit (allerdings nicht in ihrem erlernten Beruf) Da ich aber mehr verdiene bin ich dennoch zur Zahlung von (seither) Trennungsunterhalt verpflichtet in Höhe von ca. 800 EUR.