2.Unterhalt an EX-Frau
vom 15.3.2018
55 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hallo, die Scheidung soll am 20.03. sein,jedoch finde ich die berabeitungsweise meiner Anwältin nicht in Ordnung. Ich werde bei Gericht auch die Scheidung vorerst zurückziehen.Der Vers.Ausgl. ist erledigt, aber nun hat sich meine Anwältin entschieden, diesen nicht vornehmen zu lassen, da ich gegenüber meiner Noch-Frau Schulden in Höhe von € 8000 habe.Daher müsste ich, wenn meine Frau im Okt.2018 in Rente geht, Unterhalt zahlen. Dies steht aber in keinem Verhältnis um eine volle Pfändung vorzunehmen.