Diese sind kurz die Fakten: - Ich bin deutscher Staatsbürger, wohne seit 2006 in der Schweiz - Verheiratet in August 2005 in den USA mit einer südamerikanischen Staatsbürgerin - Damals bereits mit einer gemeinsamen Tochter (sie war im Zeitpunkt der Hochzeit ca. 2 Jahre alt - heute ist sie 4,5 Jahre alt) - Nur 4 Monate mit Ex Frau in Deutschland gewohnt, seit mehr als 2 Jahre getrennt lebend, ich wohne in der Schweiz, Sie mit unserer Tochter in Deutschland. ... Ich habe nie vorgehabt, den deutschen Staat den Unterhalt meiner Ex-Frau aufzubürden - war selber auch arbeitslos. - Da auch ein Mittelpunkt meines Lebens jetzt in den USA ist, habe ich dort Scheidungsklage eingereicht, in Absenz meiner Ex-Frau, und dort Scheidung erfolgreich durchgesetzt (Mai 2008). - Ende April 2008 hat meine Ex-Frau eine Scheidungsklage in ihren Wohnort eingereicht, wo Ehegattenunterstützung verlangt wird,sowie Unterstützung meiner Tochter (insgesamt verlangt sie EUR 1450) - Ich war bis vor einem Monat arbeitslos, auf finanzielle Unterstützung meiner Tochter bin ich bereit, meine Ex- Frau kann aber arbeiten, ist gesund, 28 Jahre alt, bezieht seit mehr als einem Jahr Hartz IV, hat Deutsch-Intensivkurs bereits abge- schlossen, meine Tochter ist in einem Kindergarten gut untergebracht. Meine Fragen: - Ist ein deutsches Gericht zuständig?