Ich habe seit Jahren einen Vollstreckungstitel gegen einen Schuldner, der nun ein neues Gewerbe im Internet betreibt. Mir ist seine gültige Anschrift bekannt und ich weiß, dass er zur Abwicklung von Zahlungen aktiv ein Paypal Konto nutzt. - Kann ich für dieses Paypal-Konto einen "Pfändungs- und Überweisungsbeschluss" beim Amtsgericht beantragen, und mache ich das grundsätzlich beim Amtsgericht meines eigenen Wohnortes? - Ein Paypal Konto ist ja nur durch die damit verknüpfte email-Adresse (mir ist konkret bekannt welche das in diesem Fall ist) gekennzeichnet, reicht das als Angabe anstelle von Kontonummer, BLZ aus?