Mahnbescheid von Cottbus mit Widerspruch
26.10.2016 22:10
| Preis:
***,00 € |
Beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke
Zusammenfassung: Erledigung der Hauptsache im Mahnverfahren nach Anhängigkeit aber vor Rechtshängigkeit
Der Energieversorgung hat mir am 03.08.2016 1. Mahnung für 265,73 Euro mit Schlußrechnung gestellt. Aber schon am 20.07.2016 Schlußrechnung. Ich hatte erst am 05.09. das Rechnung überweisen und war am 06.09.2016 dem Kontoauszug 260,73 geschreiben.
Der Schlußrechnung geht um ohne Mahnung von 20.07.2016 und später am 03.08.2016 auf 1. Mahnung gestuft. "Wir bitten Sie daher, den offenen Betrag bis spätestens 10.08.2016 auszugleichen" ......"Forderungen gerichtlich geltend zu machen bzw. durch Nachinkasso einzuheben"
Ich hatte einen Brief von 17.08.2016 einen Kundenkonto-Auszug von Energieversorgung erhalten und muss 265,73 Euro zahlen.
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
nachstehend erhalten Sie den Kontoauszug für Ihr Kundenkonto. Wir bitten Sie um Prüfung.
Forderung Schlußrechnung 20.07.2016 03.08.2016 255,73 €
Anforderung Mahnkosten 20.07.2016 03.08.2016 10,00 €
Ich hatte am 09.09.2016 Mahnbescheid von Cottbus erhalten. Der Antrag war am 05.09. eingegangen (Rechtsanwalt). Ich hatte am 06.09.2016 260,73 Euro bereit bezahlt.
Der Mahnbescheid besteht:
Hauptförderung: 255,73 €
Verfahrenskosten: 86,00 €
Nebenforderungen: 10,00 €
Zinsen: 0,47 €
Gesamt: 352,20 €
Ich hatte am 12.09.2016 Widerspruch gelegt und hatte per Fax geschickt.
Sehr geehrte Damen u. Herren,
lege ich gegen Mahnbescheid ingesamt Widerspruch ein. Die Förderung von Energieversorgung sind am 06.09.2016 begleichen. Der Kontoauszug sind vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen
XXXXXXXX
Ich erhalte einen Brief von Amtsgericht Coburg.
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
in der oben genannten Mahnsache wurde am 12.09.2016 von Ihnen Widerspruch erhoben. die Voraussetzungen für Abgabe des Verfahrens liegen nunmehr vor.
Amtsgericht Geestland
.....
.....
Ich hatte heute einen Brief von Antsgericht Geestland bekommen (zugestellt).
Sehr geehrter Herr XXXXXX,
in dem Rechtsstreit gegen Energievorsorgung gegen XXXXX
wird Ihnen die anliegende Abschrift der Anspruchbegründung zugestellt.
Falls Sie beabsichtigen sich gegen Klage zu verteidigen, werden Sie aufgefordert, dies innenhalb einer Frist von 2 Wochen nach Zustellung dieser Anspruchsbegründung anzuzeigen. Die Widerspruchfrist im mahnverfahren ersetzt nicht die Anzeige der Verteidigungspflicht. ......
Ich kann trotzdem noch Anspruch machen? Soll ich zurücktretten machen? Ob noch Anspruch wegen am 06.09. bereits bezahlt? Viel zu spät für Mahnbescheid erhalten? Der Kläger wollen Gebühren haben.
(Der Bekläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.) Der Kläger wollen beantragen die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung abzuwenden, die auch durch Bürgschaft einer Großbank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse erbracht werden kann.
Begründung:
Der Klägerin begehrt Feststellung dass der Rechtsstreit in der Hauptsache erledigt ist.
Der Beklägte hat die Kosten des Rechtsstreits zu trsgen, da der Anlass zur Klageerhebung gegeben hat. bereits im gesamten Jahr 2015 musste der beklägte monatlich an die Abschlagszahlung erinnert werden. Auch auf die Schlußrechnung hin leistete er keine Zahlung auch nicht innerhalb der Mahnfrist.
Er hat damit Anlass zur Klageerhebung gegeben.