Das Amtsgericht stellt nun folgenden Teilungsplan auf: Verkehrswert € 53.200,00 Gesamtteilungsmasse (Gebot € 26.600,00 + Zinsen) € 26.706,40 Aus der Gesamtteilungsmasse sind zu entnehmen: Gerichtskosten für das Zwangsversteigerungsverfahren € 2.207,04 Grundbesitzabgaben der Stadtkasse € 17,63 Zuteilungsbetrag an mich als Gläubiger € 24.481,73 Der Erlös (€ 24.481,73) setzt sich wie folgt zusammen: Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung € 1.203,80 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz aus Hauptforderung € 6.352,92 verbleibendes Kapital € 16.925,01 Gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/ZVG/114a.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 114a ZVG">§ 114a ZVG</a> muß ich mir auf die titutlierte Forderung (insgesamt € 45.228,50 (Hauptforderung € 37.671,78 + Zinsen € 6.352,92 + Kosten € 1.203,80)) nun wohl 7/10 des Verkehrswertes (€ 53.200,00) also € 37.240,00 anrechnen lassen. ... Nun meine Frage: Kann ich überhaupt und wenn ja ich welcher Höhe im momentan ruhenden Verfahren vor dem Landgericht gegen die bauausführende Firma selbst und gegen die beklagten Architekten noch eine Restforderung geltend machen (eingeklagte Hauptforderung € 37.671,78 + Zinsen + Kosten) ? ... Dieser Betrag beinhaltet die Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung (€ 1.203,80), die Zinsen auf die Hauptforderung (€ 6.352,92) und das verbleibende Kapital auf die Hauptforderung (€ 16.925,01).